Als Gleichstellungsbeauftragte sind wir für alle Hochschulmitglieder und -angehörigen sowie Studierenden dieser Fakultät Ansprechpartner:innen und beraten zu Gleichstellungsthemen. Mit unseren Angeboten möchten wir die Chancengerechtigkeit, Diversität und Familienfreundlichkeit an unserer Universität stärken.
Gleichstellungsbauftragte
Arbeitsfelder
Als Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät bieten wir für deren Mitarbeiter:innen und Studierende Information, Beratung und Unterstützung zu den Themen:
- Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere in Besetzungs- und Berufungsverfahren,
- Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium und Beruf, wie bspw. Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen,
- Diskriminierung und sexualisierte Gewalt.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie diesbezüglich persönlichen Beratungsbedarf sehen oder im Kontext unserer Fakultät Erfahrungen mit Ungleichbehandlung gemacht haben. Die Beratung erfolgt immer anonym und in Ihrem Interesse.
Chancengerechte Personalauswahl und Berufungsverfahren
Um die besten Köpfe zu finden, ist der chancengerechte Zugang zu unserer Universität die entscheidende Voraussetzung. Unsere Handreichungen, Leitfäden und Tipps geben eine schnelle Hilfestellung für faire Stellenbesetzungen und Berufungsverfahren. Die rechtzeitige Information und Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten und Schwerbehindertenvertretung ermöglicht es, Sie bestmöglich dabei zu unterstützen.
Personalentscheidungen gehören zu den wichtigsten Entscheidungen, die Führungskräfte zu treffen haben. Projekterfolge, gute Lehre oder Administration etc. und nicht zuletzt ein produktives Arbeitsklima in Ihrem Team können und sollen die Folge Ihrer Personalentscheidung sein. Die methodischen Hinweise der Handreichung unterstützen Sie auf dem Weg einer chancengerechten Personalauswahl.
Handreichung Personalauswahl
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Darüber hinaus gibt es eine Handlungsorientierung zur Verfahrensweise bei Einstellungen (ausgenommen Hochschullehrer:innen und wissenschaftliche/studentische Hilfskräfte).
Handreichung zum Schwerbehindertenrecht in Berufungsverfahren
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Handreichung für die Sitzungen der Berufungskommission
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Im Streben um die besten Forscher:innen und Lehrkräfte führt die Universität Leipzig (UL) gerechte und diskriminierungsfreie Berufungsverfahren durch, in denen Chancengleichheit in jeder Verfahrensphase gewahrt ist. Der vorliegende Leitfaden für gendersensible Berufungsverfahren richtet sich an alle Hochschulangehörigen, die aktiv an Berufungsverfahren beteiligt sind und versteht sich als Hilfsmittel. Er soll die ordnungsgemäße Durchführung der Verfahren erleichtern und überdies wichtige Hinweise zur formalen und inhaltlichen Ausgestaltung liefern.