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Am 22. Oktober 2020 fand im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ in Verbindung mit verschiedenen Änderungsanträgen statt. Mit der Gesetzgebungsinitiative sollen Mittel zur Finanzierung aktueller und mittelfristiger coronabedingter Ausgaben sowie zur Kompensation von Einnahmeausfällen in Brandenburg bereitgestellt werden. Zur Bewertung des Gesetzentwurfs und der Änderungsanträge war u. a. Prof. Dr. Thomas Lenk als Sachverständiger geladen.