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Am 7. September 2020 fand im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes sowie für ein Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder statt. Mit der Gesetzgebungsinitiative sollen insbesondere die kommunalen Gewerbesteuerausfälle durch Mittel des Bundes und der Länder kompensiert werden. Zur Bewertung der beiden Gesetzentwürfe war u. a. Prof. Dr. Thomas Lenk als Sachverständiger eingeladen.

Zur Anhörung und den schriftlichen Stellungnahmen