Auf dieser Seite finden Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das studienbegleitende Praktikum in den Bachelorstudiengängen.

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Mithilfe eines Praktikums in einem Unternehmen können die gelernten Studieninhalte angewendet werden. Foto: Colourbox

In den Bachelorstudiengängen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind jeweils verschiedene Praktika vorgesehen. Nachfolgende Informationen beziehen sich auf das Pflichtpraktikum im Bachelor Wirtschaftswissenschaften und das sogenannte kaufmännische Praktikum im Bachelor Wirtschaftspädagogik (Modulnummer: 07-101-4206; 10 Leistungspunkte).

Informationen zum Pflichtpraktikum sowie den möglichen freiwilligen Praktika im Bachelor Wirtschaftsinformatik finden Sie auf der Seite des Instituts für Wirtschaftsinformatik. In den Masterstudiengängen sind keine Praktika vorgesehen und können dort auch nicht anerkannt werden (Ausnahme: International Energy Economics and Business Administration). In der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (Lehramt an berufsbildenden Schulen) ist bis zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung eine mindestens zwölfmonatige berufsfeldbezogene praktische Tätigkeit oder eine berufsfeldbezogene abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen. Die berufsfeldbezogene praktische Tätigkeit kann zum Beispiel in Form von Praktika oder Werksstudierendentätigkeiten im kaufmännischen Bereich während des Studiums erbracht werden. Für die Beratung zum Berufspraktikum wenden Sie sich bitte an das Institut für Wirtschaftspädagogik.

Im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften handelt es sich beim Modul „Praktikum“ (Modulnr. 07-101-4206) um ein Pflichtpraktikum bzw. Pflichtmodul im Bereich der fachnahen Schlüsselqualifikationen. Im Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul, da zwischen den Modulen „Auslandsaufenthalt“ (Modulnr. 07-101-5209) und „Praktikum“ (Modulnr. 07-101-4206) gewählt werden kann.

Das studienbegleitende Praktikum sollte im Verlauf des vierten oder fünften Fachsemesters absolviert werden. Es empfiehlt sich, hierfür die vorlesungs- und prüfungsfreie Zeit zu nutzen.

Nein. Eine Modulanmeldung ist nicht nötig und auch nicht möglich. Wenn der eingereichte Praktikumsbericht (siehe unten) die Vorgaben erfüllt, werden Sie automatisch für das Modul angemeldet und die Leistung wird im Leistungskonto verbucht. Dies erfolgt i. d. R. binnen drei bis vier Wochen nach Einreichung des Berichtes.

Das Praktikum muss bei wöchentlicher Arbeitszeit von 40 Stunden insgesamt 6 Wochen umfassen. Bei geringerer Arbeitszeit verlängert sich die Praktikumsdauer entsprechend. Längere, freiwillige Praktikumszeiten werden als wertvolle Ergänzung der universitären Berufsqualifizierung ausdrücklich befürwortet.

Das Praktikum darf maximal auf zwei Zeiträume und/oder Unternehmen aufgespalten werden. Daraus ergibt sich, dass auch zwei Praktikumsberichte abzugeben sind. Die Leistungspunkte werden erst nach Bewertung des zweiten Praktikumsberichts verbucht.

Es werden lediglich solche Tätigkeiten anerkannt, die einen klaren Bezug zu den wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten des Bachelorstudienganges aufweisen, also kaufmännisch-verwaltender Natur sind, und die studienbegleitend in einem Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden, das einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufweist. Ebenfalls anerkannt werden können entsprechende Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung oder bei Verbänden. Nicht ausschlaggebend ist der sozialversicherungsrechtliche Status der Studierenden während des Praktikums (d. h. es können auch Tätigkeiten im Rahmen einer Werkstudierenden-Tätigkeit anerkannt werden). Ein während des Studiums im Ausland abgeleistetes Praktikum kann ebenfalls anerkannt werden. Nicht anerkannt werden vor dem Studium absolvierte Praktika und die Tätigkeit als Hilfskraft an einer Hochschule. Das Engagement in einem gemeinnützig tätigen Verein wird grundsätzlich ebenfalls nicht anerkannt. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Heinisch.

Zu den Rahmenbedingungen von Praktika bietet der Career Service der Universität Leipzig weiterführende Informationen; im Jobportal des Career Service oder bei der Jobvermittlung des Studentenwerks Leipzig sind konkrete Stellenangebote zu finden.

Unter Angabe Ihrer Daten (Name, Matrikelnummer, Studiengang) erhalten Sie auf Anfrage eine allgemeine Bescheinigung, dass ein sechswöchiges Praktikum in Ihrem Studium verpflichtend ist. Wir bestätigen grundsätzlich nicht im Vorfeld oder während eines Praktikums, dass die Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung als Pflichtpraktikum anerkannt wird. Das Praktikum wird erst auf Basis des einzureichenden Praktikumsberichts (siehe nachfolgende Informationen) anerkannt.

Auf mindestens fünf Seiten (Schriftart Times New Roman; Schriftgröße 12; 1,5 Zeilenabstand) sind folgende Angaben notwendig:

  • Deckblatt mit persönlichen Angaben des/der Studierenden, den wesentlichen Daten des Praktikumspartners, dem absolvierten Zeitraum sowie der wöchentlichen Arbeitszeit
  • kurze Vorstellung des Praktikumspartners
  • Tätigkeitsbereich(e), ausführliche Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten (Stichpunkte sind nicht ausreichend)
  • Einschätzung des Praktikums/Bezug zum Studium
  • Unterschrift des/der Studierenden und des Praktikumspartners (inklusive Bestätigung durch Firmenstempel) im Original*

Bitte reichen Sie den ausgedruckten Praktikumsbericht mit den Original-Unterschriften im Studienbüro ein; verzichten Sie bitte darauf, den Bericht in einem Hefter oder in eine Folie einzulegen – eine Heftung oder Büroklammer genügt.

* Die Unterschrift des Praktikumspartners kann durch eine beigefügte Kopie eines qualifizierten Arbeits-/Praktikumszeugnisses ersetzt werden. Auf dem Zeugnis müssen die üblichen Pflichtangaben eines Geschäftsbriefes enthalten sein.

Der Bericht soll spätestens drei Wochen nach dem letzten Praktikumstag im Studienbüro unter folgender Adresse per Post eingereicht werden:

Universität Leipzig
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Studienbüro
IPF 170021
04081 Leipzig.

Sie können den mit dieser Adresse adressierten Praktikumsbericht auch im Fristenbriefkasten der Universität Leipzig einreichen. Der Fristenbriefkasten befindet sich im Eingangsbereich der Goethestraße 6, 04109 Leipzig. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir den Eingang des Praktikumsberichtes nicht individuell bestätigen können. Wenn Ihnen an einer Eingangsbestätigung gelegen ist, senden Sie den Bericht per Einschreiben. Alternativ bringen Sie ihn persönlich zu den Sprechzeiten im Studienbüro vorbei.

Im Fall eines aufgeteilten Praktikums gilt die oben genannte Frist für beide Berichte.

Nein. Trotzdem sollten Sie sich für Ihre spätere Bewerbung ein qualifiziertes Praktikumszeugnis vom Arbeitgeber ausstellen lassen. Dieses kann alternativ dem Praktikumsbericht beigefügt werden und ersetzt die Bestätigung des Berichts durch den Arbeitgeber (vgl. o. g. Frage zur Erstellung des Berichts).

Auf der Grundlage einer kaufmännischen oder anderen einschlägigen Berufsausbildung kann das Praktikum anerkannt werden. In diesem Fall richten Sie einen formlosen schriftlichen Antrag (unter Vorlage einer Kopie des Ausbildungszeugnisses) an das Studienbüro. Der Antrag kann unter folgender Adresse per Post eingereicht werden:

Universität Leipzig
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Studienbüro
IPF 170021
04081 Leipzig.

Alternativ können Sie den mit dieser Adresse adressierten Antrag auch im Fristenbriefkasten der Universität Leipzig einreichen. Der Fristenbriefkasten befindet sich im Eingangsbereich der Goethestraße 6, 04109 Leipzig.

Die Bewertung des Praktikumsbericht erfolgt i. d. R. binnen drei bis vier Wochen nach Einreichung des Berichtes. Wenn der eingereichte Praktikumsbericht (siehe oben) die Vorgaben erfüllt, werden die Leistungspunkte in Ihrem Konto verbucht, wobei das Praktikum nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet wird. Erfüllt der Bericht die Vorgaben nicht oder sind noch Fragen offen, kontaktieren wir Sie per E-Mail.

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