Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Mitteilungen zu allen prüfungsrelevanten Belangen, die wichtigsten Termine des Studienjahres sowie Dokumente und Formulare, die für Ihr Studium von Bedeutung sind. Die Informationen gelten für alle Modulprüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Bei Anliegen und Fragen steht Ihnen das Prüfungsmanagement während der Sprechzeiten persönlich sowie außerhalb der Sprechzeiten auch telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Aushänge im Schaukasten vor Ort im Studienbüro.
Allgemeine Prüfungsangelegenheiten
An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden die schriftlichen und elektronischen Präsenzprüfungen in der Regel in den ersten drei Wochen nach Ende der Vorlesungzeit statt (siehe Akademisches Jahr). Dies umfasst in erster Linie die Termine für die Klausuren. Die Bekanntgabe der vorläufigen Termine erfolgt üblicherweise zwölf Wochen vor Ende der Vorlesungszeit hier auf dieser Seite. Dies betrifft ebenfalls die Wiederholungsprüfungen, das heißt die Wiederholungsprüfungen werden in der Regel im Prüfungszeitraum des nachfolgenden Semesters angeboten.
Sie wollen sich für den Erstversuch in einer der Bachelor- oder Masterprüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anmelden?
Mit der Modulanmeldung über AlmaWeb/TOOL sind Sie automatisch auch für die Prüfungsleistungen des entsprechenden Modules angemeldet. Eine gesonderte Prüfungsanmeldung ist nicht erforderlich. Ausnahmen:
- Austauschstudierende (exchange students) melden sich bitte per E-Mail über das Mentoring an.
- Gasthörer sind mit Genehmigung des Gasthörerantrages automatisch zur Prüfung angemeldet, sofern sie die Teilnahme an der Prüfung beantragt haben und dazu berechtigt sind.
Sie wollen sich für den Erstversuch in einer der Bachelor- oder Masterprüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abmelden?
Die Prüfungsabmeldung (=Modulabmeldung) ist wie folgt möglich:
- für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie anderer Fakultäten im Zeitraum von (voraussichtlich) bis zum 11.01.2025 (23.59 Uhr)* über AlmaWeb (Klickanleitung)
- Austauschstudierende (exchange students) melden sich bitte per E-Mail über das Mentoring ab.
- Gasthörer können sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung per E-Mail an Frau Umlang (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master) bis zum 11.01.2025 (23.59 Uhr)* abmelden.
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb, indem Sie auf „Studium“, anschließend auf „Leistungen“, dann auf „Modulergebnisse“ und abschließend ganz rechts auf „Prüfungen“ klicken.
*Änderungen vorbehalten (Stand: 06.09.2024)
Für den Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik gelten abweichende Fristen! Bitte beachten Sie die Hinweise zur Moduleinschreibung.
Sie wollen sich für den Zweitversuch (= 1. Wiederholungsprüfung) in einer der Bachelor- oder Masterprüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an-/abmelden?
Die Prüfungsanmeldung für den Zweit-/Wiederholungsversuch ist im Zeitraum vom
16.11.2024 (8.00 Uhr) bis zum 14.12.2024 (23.59 Uhr) möglich.
- Sie erfolgt für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und anderer Fakultäten über AlmaWeb. (Klickanleitung)
- Gasthörer und Austauschstudierende (exchange students) melden sich bitte per E-Mail bei Frau Umlang (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master) an.
Sofern die Jahresfrist zum Antritt des Zweitversuches noch nicht abgelaufen ist, ist die Prüfungsabmeldung bis zum 11.01.2025 (23.59 Uhr)* wie folgt möglich:
- für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und anderer Fakultäten über die Abgabe des Formulars zur verbindlichen Abmeldungen von Wiederholungsprüfungen bis spätestens 11.01.2025 (23.59 Uhr)* an das Prüfungsmanagement während der Sprechzeiten bzw. per E-Mail von der universitären E-Mailadresse bei Frau Umlang (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master). (Senden Sie bitte das ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte Formular.)
- Gasthörer und Austauschstudierende (exchange students) melden sich bitte per E-Mail bei Frau Umlang (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master) ab.
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb, indem Sie auf „Studium“, anschließend auf „Leistungen“, dann auf „Modulergebnisse“ und abschließend ganz rechts auf „Prüfungen“ klicken.
*Änderungen vorbehalten (Stand: 06.09.2024)
Sie wollen sich für den Drittversuch (= 2. Wiederholungsprüfung) in einer der Prüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät anmelden?
Bitte beachten Sie, dass es ab dem Wintersemester 2023/24 der zusätzliche Antrag auf Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung) in den meisten Studiengängen entfällt und die Anmeldung über AlmaWeb ausreichend ist. Ausnahme: Im Bachelor Wirtschaftspädagogik und Master Wirtschaftspädagogik (PO 2015) und in der Lehramtsfachrichtung Wirtschaft und Verwaltung ist es weiterhin erforderlich, die Zulassung zum Drittversuch gesondert zur u. g. Anmeldung formlos zu beantragen. Den formlosen schriftlichen Antrag reichen Sie bitte mitsamt Ihrer Unterschrift bis spätestens 15.11.2024 im Studienbüro ein.
Die Prüfungsanmeldung für den Dritttversuch ist im Zeitraum vom
16.11.2024 (8.00 Uhr) bis 14.12.2024 (23.59 Uhr): möglich. Sie erfolgt
- für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und anderer Fakultäten über AlmaWeb (Klickanleitung),
- für Gasthörer und Austauschstudenten bitte per E-Mail an Frau Umlang (Bachelor/Lehramt Wirtschaft und Verwaltung) und Frau Weber-Jusin (Master).
Ob in der jeweiligen Prüfung der Erst-, Zweit- oder Drittversuch vorliegt, sehen Sie in AlmaWeb, indem Sie auf „Studium“, anschließend auf „Leistungen“, dann auf „Modulergebnisse“ und abschließend ganz rechts auf „Prüfungen“ klicken.
Bitte beachten Sie, dass der Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung) zum nächstmöglichen Prüfungstermin (in der Regel im folgenden Semester) angetreten werden muss! Eine weitere Wiederholungsprüfung – über die 2. Wiederholung hinausgehend – ist nicht zulässig. Eine Prüfungsabmeldung ist im Drittversuch nicht möglich.
Gemäß § 4 Absatz 2 der Prüfungsordnungen (PO) sind die
- 1. Wiederholungsprüfungen innerhalb eines Jahres und
- 2. Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin (in der Regel im darauffolgenden Semester)
abzulegen. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Modulprüfung gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 PO als endgültig nicht bestanden. Im Fall von Pflichtmodulen ist dann gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 PO auch die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden und damit das Studium beendet. Bitte beachten Sie daher unbedingt die oben genannten Fristen für die Ablegung der Nach- und Wiederholungsprüfungen.
1. versäumte Modulanmeldung
Informieren Sie sich zum Nachrückverfahren und zur Restplatzvergabe unter Moduleinschreibung. Sobald das Nachrückverfahren abgeschlossen ist, kann grundsätzlich keine Modulanmeldung mehr erfolgen.
2. versäumte Prüfungsanmeldung
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Im Falle Ihres Erstversuchs werden Sie durch die Modulanmeldung automatisch auch zur entsprechenden Modulprüfung angemeldet.
- Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen ist innerhalb der durch die Prüfungsordnung definierten Frist (Ausschlussfrist) elektronisch vorzunehmen. Diese finden Sie oben unter Wie ist die An-/Abmeldung eines Zweitversuchs der Prüfung möglich? bzw. Wie ist die Anmeldung eines Drittversuchs der Prüfung möglich? Beachten Sie unbedingt: Bis wann muss eine Wiederholungsprüfung angetreten werden? Die Teilnahme an den entsprechenden Modulprüfungen ist an die Prüfungsanmeldung gebunden.
Da für die Prüfungsanmeldung ausreichend Zeit zur Verfügung steht und für alle Studierenden die gleichen Verfahrensbedingungen gelten, müssen Anträge auf eine nachträgliche Anmeldung grundsätzlich abgelehnt werden.
In schwerwiegenden Ausnahmefällen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Der/die Studierende muss nachweisen, dass das Versäumen der Anmeldefrist unverschuldet erfolgte (beispielsweise durch eine längerdauernde Erkrankung, durch einen Krankenhausaufenthalt, Todesfall in der Familie und Ähnliches). Ein formloser schriftlicher Antrag ist unverzüglich und unter Beifügung der geeigneten Nachweise (bspw. Entlassungsbericht des Krankenhauses) an den Prüfungsausschuss zu stellen und im Studienbüro/Prüfungsmanagement einzureichen.
Für die Nichteinhaltung von Wiederholungsfristen gelten die Rechtsfolgen des § 4 Abs. 2 der Prüfungsordnung.
Zur Erklärung Ihres Rücktritts von Prüfungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und zum Nachweis Ihrer durch eine Erkrankung hervorgerufene Prüfungsunfähigkeit verwenden Sie das bereitgestellte Formular „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“.
Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Klausur, Hausarbeit, Seminararbeit oder anderen Prüfungsleistungen teilnehmen? Dann müssen Sie unverzüglich Ihren Rücktritt erklären und das Formular „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“ unverzüglich nach Beginn der Prüfungsunfähigkeit (spätestens aber am dritten Werktag) im Original im Studienbüro einreichen. Hierzu nutzen Sie bitte wahlweise während der Öffnungszeiten des Studienbüros den Briefkasten vor Raum I 111 (Institutsgebäude, Grimmaische Str. 12, 04109 Leipzig) oder den Fristenbriefkasten (Eingangsbereich der Goethestraße 6, 04109 Leipzig) der Universität Leipzig oder senden uns die Bescheinigung postalisch (Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Studienbüro, IPF 170021, 04081 Leipzig), wobei der Poststempel maßgeblich für die Fristwahrung ist.
Das in der Bescheinigung enthaltene ärztliche Attest ist in der Regel nicht später als am Prüfungstag bzw. Abgabetermin auszustellen. Dieses Attest muss die gesundheitliche Beeinträchtigung beschreiben (zum Beispiel Hinweis auf Schmerzen) und die sich daraus ergebende Verminderung des Leistungsvermögens in der Prüfung (zum Beispiel Störung der Konzentrationsfähigkeit) angeben.
Sollten Sie eine Prüfung trotz Vorlage des Formulars zur Prüfungsunfähigkeit angetreten haben, verliert die Bescheinigung ihre befreiende Wirkung für diese und alle folgenden Prüfungen.
Bitte beachten Sie, dass für Prüfungen an anderen Fakultäten oder Einrichtungen gegebenenfalls andere Regelungen gelten und informieren Sie sich dort.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (elektronisch oder in Papierform) ist weder ausreichend noch erforderlich.
Bei einer krankheitsbedingten Nachholung der Prüfung erfolgt eine automatische Anmeldung durch das Studienbüro zum nächstmöglichen Termin. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Eine Abmeldung zu einer krankheitsbedingten Nachholung der Prüfung ist nicht möglich.
Achtung! Die Anmeldung für eine krankheitsbedingte Nachholung der Prüfung fällt nicht unter die Regelung zur Prüfungsanmeldung zum Zweit- oder Drittversuch.
Aufgrund einer Festlegung des Prüfungsausschusses sind in den Präsenzprüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausschließlich die in einer Liste aufgeführten Taschenrechner als Hilfsmittel zulässig sind, sofern die jeweils verantwortlichen Prüfer keine anderen Regelungen treffen. Die Liste enthält 23 verschiedene Taschenrechner-Modelle mit allen grundlegenden wissenschaftlichen und trigonometrischen Funktionen in unterschiedlichen Preisstufen. Prüflinge dürfen künftig in der Regel nur noch diese Taschenrechner benutzen, sofern in der betreffenden Prüfung Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen sind und und die jeweils verantwortlichen Prüfer keine anderen Regelungen treffen. Sollten Studierende in den Präsenzprüfungen ein anderes Modell nutzen, kann dies als Nutzung unerlaubter Hilfsmittel und damit als Täuschungsversuch gewertet werden.
Die Noten der Prüfungsleistungen werden von den Prüfern und Prüferinnen nach der Korrektur und Bewertung in AlmaWeb veröffentlicht. Falls Sie Unregelmäßigkeiten feststellen oder Ihr Prüfungsergebnis fehlt, wenden Sie sich direkt an Ihre Prüfungsmanagerin Bachelor/Lehramt bzw. Master. Von Anfragen zu dem Eingang der Noten und dem Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen.
Im Studienportal AlmaWeb können Sie als Studierender Ihre Notenübersicht einsehen. Wenn Sie als Studierender in einem Bachelor- oder Masterstudiengang der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eine offizielle Notenübersicht bzw. ein vorläufiges Transcript of Records beispielsweise zu Bewerbungszwecken benötigen, kann Ihnen dieses Dokument bereitgestellt werden. Hierzu senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail von Ihrer universitären E-Mailadresse an Frau Kortenhof (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master). In der Regel wird Ihnen anschließend das Transcript of Records innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen in AlmaWeb unter dem Menüpunkt Dokumente zur Verfügung gestellt. Studierende anderer Fakultäten wenden sich bitte an das für sie zuständige Studienbüro. Studierende im Lehramt wenden sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge.
Ein positiver Bescheid nach § 48 BAföG kann gemäß den Festlegungen des Prüfungsausschusses ausgestellt werden, wenn bis zum Ende des dritten, vierten bzw. fünften Fachsemesters die üblichen Leistungen im Studiengang erbracht wurden.
Dafür müssen
- am Ende des 3. Fachsemesters 60 Leistungspunkte (gilt im Bachelor und Master) beziehungsweise
- am Ende des 4. Fachsemesters 80 Leistungspunkte (gilt nur im Bachelor) beziehungsweise
- am Ende des 5. Fachsemesters 100 Leistungspunkte (gilt nur im Bachelor)
vorliegen.
Beachten Sie bitte auch, dass sich die Fristen für die Vorlage des Leistungsbescheinigung im Fall einer pandemiebedingten Verlängerung der Regelstudienzeit entsprechend verlängern und eine Ausstellung der Bescheinigung erst später notwendig ist. Informieren Sie sich hierzu bitte beim BAföG-Amt.
Die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG erhalten Sie auf Anfrage über AlmaWeb bereitgestellt. Hierzu senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail von Ihrer universitären E-Mailadresse an Frau Umlang (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master). In der Regel wird Ihnen anschließend die Leistungsbescheinigung innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen in AlmaWeb unter dem Menüpunkt Dokumente zur Verfügung gestellt. Sie reichen diese Leistungsbescheinigung anschließend im Amt für Ausbildungsförderung ein.
Beachten Sie bitte, dass wir seit 01.10.2021 das Formblatt 5 nicht mehr ausstellen, sondern dass die oben genannte Leistungsbescheinigung das Formblatt 5 ersetzt.
Diese Regelung gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Studierende im Lehramt für berufsbildende Schulen wenden sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge. Studierende anderer Fakultäten wenden sich bitte an ihr zuständiges Studienbüro.
Nach § 14 Abs. 1 der Prüfungsordnungen ist die Bachelor- bzw. Masterprüfung bestanden, wenn die erforderlichen Studienleistungen erbracht, die Modulprüfungen und die Bachelor- bzw. Masterprüfung bestanden sind.
Mit Bestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung können keine weiteren Module aus dem Wahlpflicht-, Wahl- oder Schlüsselqualifikationsbereich belegt werden. Die Erbringung von Zusatzleistungen oder ein Austausch von Modulen der vorgenannten Art sind ausschließlich im Verlauf des Studiums möglich. Mit Abschluss aller erforderlichen Leistungen nach § 26 der Prüfungsordnungen werden die Abschlussdokumente erstellt. Bitte informieren Sie Ihre Prüfungsmanagerin, wenn Ihre letzte Leistung erbracht ist. Hierzu senden Sie bitte eine entsprechende E-Mail von Ihrer universitären E-Mailadresse an Frau Umlang (Bachelor) oder Frau Weber-Jusin (Master).
Prüfungsangelegenheiten Bachelor & Lehramt
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Grundsätzlich wird die Bachelorarbeit in § 19 der Prüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften (Economic and Management Science), Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems), Wirtschaftspädagogik (Business Education and Management Training) geregelt. Bitte lesen Sie zunächst den Paragraphen der Prüfungsordnung. Die jeweils aktuellsten Fassungen finden Sie auf der Homepage des Studienbüros unter Studiendokumente.
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Die Bachelorarbeit kann mit Beginn des 5. Fachsemesters im Studienbüro/Prüfungsmanagement bei Nachweis von mindestens 100 Leistungspunkten (mindestens 120 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften) beantragt werden.
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Die Beantragung der Bachelorarbeit ist auf dem Formular „Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Bachelorarbeit“ unter Angabe des/der gewünschten Professors/-in vorzunehmen. Hierzu sollen Sie zunächst auf die potentiell Betreuenden zugehen und mit ihnen das gewünschte Thema und den gewünschten Bearbeitungsbeginn abstimmen. Wenn diese Abstimmung erfolgt ist, sollte unverzüglich das bereitgestellte Formular von beiden Beteiligten ausgefüllt und signiert werden. Dies kann im PDF-Programm (nicht im Browser) mittels qualifizierter digitaler Signatur erfolgen. Sollten Sie nicht über eine digitale Signatur verfügen, ist es auch möglich, im betreffenden Formularfeld über das entsprechende PDF-Programm ein gescanntes Bild der persönlichen Unterschrift einzufügen (bspw. bei Adobe Acrobat Reader: Menü Signieren, Signatur hinzufügen, Bild auswählen). Das ausgefüllte Formular wird von der Professur anschließend ans Studienbüro übermittelt.
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Geht das Formular im Studienbüro/Prüfungsmanagement ein, wird es dort bearbeitet. In der Folge erhalten Sie und die Professur in der Folge das im unteren Abschnitt ausgefüllte Formular zurück. Darin werden der spätestmögliche Abgabetermin der Bachelorarbeit und der/die Betreuer/-in festgehalten. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 23 Wochen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit unterliegt §§ 19 Absatz 3 Satz 3, 4 Absatz 6 Satz 1 der jeweiligen Prüfungsordnungen.
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Die Rückgabe des Themas der Bachelorarbeit ist nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zulässig. Sie ist im Studienbüro/Prüfungsmanagement vorzunehmen.
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Die Bachelorarbeit ist fristgerecht ausschließlich elektronisch über AlmaWeb einzureichen. Eine gedruckte Fassung ist nicht vorgeschrieben. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise zum Vorgehen in der Klickanleitung:
Klickanleitung Elektronische Einreichung Abschlussarbeit
Bitte erstellen Sie das Deckblatt der Bachelorarbeit nach der zur Verfügung gestellten Vorlage.
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Der Bachelorarbeit ist gemäß § 19 Absatz 6 der Prüfungsordnungen eine Selbstständigkeitserklärung beizufügen. Bitte unterschreiben Sie diese entweder mittels qualifizierter digitaler Signatur oder aber per Hand und integrieren Sie die Erklärung in der PDF-Datei der Bachelorarbeit.
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Die Bachelorarbeit wird in der Regel von zwei Prüfern innerhalb von sechs Wochen bewertet.
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Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag des/der Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf Grundlage einer Stellungnahme des/der Betreuer/Betreuerin in der Regel bis zu vier Wochen verlängert werden.
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Bei Fragen zur Bachelorarbeit wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Studienbüro/Prüfungsmanagement oder an die jeweilige Professur.
Noten bestandener Modulprüfungen können Sie im Umfang von bis zu 10 Leistungspunkten aus dem Pflicht-/Wahlpflichtbereich auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsmanagement in unbenotete Modulleistungen umwandeln lassen. Das heißt, dass entweder ein Modul mit 10 Leistungspunkten oder zwei Module mit je 5 Leistungspunkten (Pflicht- und Wahlpflichtmodule möglich) aus der Notenberechnung für die Note Ihrer Bachelorprüfung fallen. Ihre Leistungspunkte bleiben dabei erhalten. Die Note der Bachelorarbeit kann nicht gestrichen werden.
Die Umwandlung wird ausschließlich nach schriftlichem Antrag an das Prüfungsmanagement vorgenommen. Sollten Sie die Umwandlung der Note(n) wünschen, senden Sie unverzüglich nach der Notenbekanntgabe Ihrer letzten (!) Modulprüfung (Bachelorarbeit und Praktikum zählen nicht dazu) im Studium (spätestens nach 5 Werktagen) einen formlosen Antrag an Frau Umlang. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Prüfungsangelegenheiten Masterstudium
Vergabeverfahren, Organisation, Ablauf
- Grundsätzlich wird die Masterarbeit im § 19 der Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre (Management Science), Volkswirtschaftslehre (Economics), Wirtschaftspädagogik (Business Education and Management Training), Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems), Joint International Master’s Programme in Sustainable Development und Master International Energy Economics and Business Administration geregelt. Bitte lesen Sie zunächst den Paragraphen der Prüfungsordnung. Die jeweils aktuellsten Fassungen finden Sie hier.
- Die Masterarbeit wird studienbegleitend als Einzel- oder Gruppenarbeit in der Regel im dritten oder vierten Semester verfasst und muss im Studienbüro/Prüfungsmanagement beantragt werden. Das Erreichen einer bestimmten Anzahl an Leistungspunkten ist nicht notwendig.
Die Beantragung der Masterarbeit ist auf dem Formular „Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Masterarbeit“ unter Angabe des/der gewünschten Professors/-in vorzunehmen. Hierzu sollen Sie zunächst auf die potentiell Betreuenden zugehen und mit ihnen das gewünschte Thema und den gewünschten Bearbeitungsbeginn abstimmen. Wenn diese Abstimmung erfolgt ist, sollte unverzüglich das bereitgestellte Formular von beiden Beteiligten ausgefüllt und signiert werden. Dies kann im PDF-Programm (nicht im Browser) mittels digitaler Signatur erfolgen. Sollten Sie nicht über eine digitale Signatur verfügen, ist es auch möglich, im betreffenden Formularfeld über das entsprechende PDF-Programm ein gescanntes Bild der persönlichen Unterschrift einzufügen (bspw. bei Adobe Acrobat Reader: Menü Signieren, Signatur hinzufügen, Bild auswählen). Das ausgefüllte Formular wird von der Professur anschließend ans Studienbüro übermittelt.
Formular „Antrag Masterarbeit“ Studiengang Master Volkswirtschaftslehre
Formular „Antrag Masterarbeit“ Studiengang Master Wirtschaftspädagogik
- Dabei wird durch § 20 Absatz 5 der Prüfungsordnungen für die Ausweisung des Schwerpunktes gefordert, dass die Masterarbeit im thematischen Zusammenhang mit der gewählten fach- bzw. berufsfeldspezifischen Schwerpunktsetzung steht. Ein prüfungsrechtlicher Anspruch auf einen der genannten Betreuer oder ein bestimmtes Thema besteht aber nicht.
- Geht das Formular im Studienbüro/Prüfungsmanagement ein, wird es dort bearbeitet. In der Folge erhalten Sie und die Professur in der Folge das im unteren Abschnitt ausgefüllte Formular zurück. Darin werden der spätestmögliche Abgabetermin der Masterarbeit und der/die Betreuer/-in festgehalten. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 23 Wochen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit unterliegt §§ 19 Absatz 3 Satz 3, 4 Absatz 6 Satz 1 der jeweiligen Prüfungsordnungen.
- Die Rückgabe des Themas der Masterarbeit ist nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zulässig. Sie ist im Studienbüro/Prüfungsmanagement vorzunehmen.
In den konsekutiven Masterstudiengängen (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspädagogik) ist die Masterarbeit fristgerecht ausschließlich elektronisch über AlmaWeb einzureichen. Eine gedruckte Fassung ist nicht vorgeschrieben. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise zum Vorgehen in der Klickanleitung:
Klickanleitung Elektronische Einreichung Abschlussarbeit
In den weiterbildenden Masterstudiengängen Joint International Master’s Programme in Sustainable Development und Master International Energy Economics and Business Administration ist die Masterarbeit fristgerecht in der Regel mindestens zweifach (im Joint-Master dreifach) in gedruckter, gebundener Form sowie einmal in elektronischer Form (auf CD oder USB-Stick im PDF-Format) im Studienbüro/Prüfungsmanagement einzureichen und wird von diesem an die Professur weiter gereicht.
Bitte erstellen Sie das Deckblatt der Masterarbeit nach der zur Verfügung gestellten Vorlage:
Der Masterarbeit ist gemäß § 19 Absatz 6 der Prüfungsordnungen eine Selbstständigkeitserklärung beizufügen. Bitte nutzen Sie im Fall der elektronischen Fassung folgende Vorlage:
Selbstständigkeitserklärung (Elektronische Fassung)
Im Fall der einzureichenden Druckfassungen ist die Selbstständigkeitserklärung jedem Exemplar beizufügen und gemäß § 19 Absatz 7 der Prüfungsordnungen zu versichern, dass die elektronische Version mit der gedruckten Version übereinstimmt. Eine zusätzliche Ausfertigung dieser Erklärung ist bei Abgabe der Druckfassung der Masterarbeit (als Beiblatt) im Studienbüro/Prüfungsmanagement für den Verbleib in der Akte einzureichen. Bitte nutzen Sie im Fall der Druckfassungen folgende Vorlage:
- Die Masterarbeit wird in der Regel von zwei Prüfern innerhalb von sechs Wochen bewertet. Über den Eingang der Gutachten im Studienbüro/Prüfungsmanagement sowie Ihre Note werden Sie per E-Mail informiert.
- Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag des/der Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss auf Grundlage einer Stellungnahme des/der Betreuer/Betreuerin in der Regel bis zu sechs Wochen verlängert werden.
- Bei Fragen zur Masterarbeit wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Studienbüro/Prüfungsmanagement oder an die jeweilige Professur.
Sie können Ihre Abschlussarbeit während unserer Sprechzeiten persönlich abgeben oder unter Angabe des unten genannten Empfängers über den zentralen Fristenbriefkasten (Eingangsbereich der Goethestraße 6, 04109 Leipzig) der Universität Leipzig einreichen.
Sollte die Sendung zu dick für einen Briefumschlag sein oder befinden Sie sich nicht in Leipzig, können Sie die Abschlussarbeit direkt per Post ans Studienbüro an folgende Adresse senden:
Universität Leipzig
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Studienbüro
IPF 170021, 04081 Leipzig (Postanschrift Briefe)
Ritterstr. 24, 04109 Leipzig (Postanschrift Pakete)
Der Versand der Abschlussarbeiten sollte per Einschreiben bzw. als Paket erfolgen, damit eine Sendungsverfolgung möglich ist. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Nach Eingang der Abschlussarbeit erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung an Ihre universitäre E-Mailadresse.
Masterarbeit in Studiengängen mit Schwerpunkt (Betriebswirtschaftslehre & Wirtschaftspädagogik)
In Durchführung des § 20 Abs. 5 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre und vergleichbarer Festlegungen in anderen Prüfungsordnungen hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 13. Juli 2011 (siehe Protokoll vom 25.07.2011, TOP 4.3, S. 4) beschlossen:
Da die Prüfungsordnung/en von einer thematischen Zugehörigkeit der Masterarbeit zum jeweiligen Schwerpunkt spricht/sprechen, kann die Masterarbeit nicht a priori an einen bestimmten Betreuer gebunden werden. Der Studiengangsverantwortliche bzw. einer der Modulverantwortlichen für die Pflichtmodule des vom Studenten gewählten Schwerpunktes müssen aber vor der Festlegung eines endgültigen Themas durch einen Betreuer, der nicht an den Pflichtmodulen des Schwerpunktes beteiligt ist, konsultiert werden und dem zustimmen.
Sollte Ihr Studiengang keinen Schwerpunkt vorsehen oder Sie schreiben innerhalb Ihres Schwerpunktes (Wirtschaftspädagogik & Betriebswirtschaftslehre), benötigen Sie keine zweite Unterschrift auf dem Formblatt 1.
Masterarbeit in Studiengängen mit Spezialisierung (Volkswirtschaftslehre)
Möchten Sie gem. § 26 Abs. 4 ff. der Prüfungsordnung eine Spezialisierung im Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre belegen, ist dafür die Anfertigung einer der Spezialisierung thematisch entsprechenden Masterarbeit erforderlich. Ob die thematische Zuordnung gegeben ist, lassen Sie durch den Studiengangsverantwortlichen prüfen. Diesen konsultieren Sie ebenfalls, wenn Sie Ihre Masterarbeit in einem anderen Studiengang (z.B. Wirtschaftsinformatik) schreiben möchten.
Sollten Sie keine Spezialisierung belegen bzw. in VWL schreiben, ist keine zweite Unterschrift auf Formblatt 1 erforderlich.
Innerhalb der Regelstudienzeit haben Sie die Möglichkeit, den Schwerpunkt im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre einmal zu wechseln.
- Frühestmöglich kann der Schwerpunkt vor der Moduleinschreibung des zweiten Fachsemesters gewechselt werden.
- Der letztmögliche Wechselzeitpunkt liegt vor der Moduleinschreibung des letzten Fachsemesters innerhalb der Regelstudienzeit.
Dabei muss die Abgabe des Formulars auf den Schwerpunktwechsel spätestens drei Werktage vor Beginn der Moduleinschreibung zum Ende des Vorsemesters (das heißt zum Ende des ersten bzw. zum Ende des vorletzten Fachsemesters vor Ende der Regelstudienzeit) erfolgen.
Ausnahme: Ein Wechsel zu „kein Schwerpunkt“ ist bis zum Ende des Studiums möglich, wenn nicht bereits zuvor ein Wechsel des Schwerpunktes erfolgt ist und nicht ein Pflichtmodul im belegten Schwerpunkt endgültig nicht bestanden wurde. Das Formular muss dementsprechend vor Erstellung des Zeugnisses eingereicht werden.
ANTRAG SCHWERPUNKTWECHSEL
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