Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Schreiben Ihrer Abschlussarbeit im Bachelor- und Masterstudium. Neben Informationen zur Bewerbung und dem allgemeinen Erstellungsprozess Ihrer Arbeit haben wir Ihnen bereits erste Themenvorschläge aufbereitet. Im eigentlichen Schreibprozess unterstützen Sie dann unsere Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten und unser Citavi-Zitationsstil.
Zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten haben wir folgende Hinweise
145 KB zusammengestellt. (Fassung vom 24.04.2024)
Bachelorarbeiten
- Es werden Bachelorarbeiten zu Themen der Personalwirtschaftslehre sowie der Unternehmensführung vergeben.
- Bachelorarbeiten werden in der Regel zu zwei Startterminen vergeben: zum 1. Februar für das Sommersemester und zum 1. August für das Wintersemester eines jeden Jahres. Die Bewerbungsfrist für den Start im Sommersemester endet am 15. Januar, für das Wintersemester am 15. Juli. Nur die rechtzeitige Bewerbung ermöglicht, den in der Prüfungsordnung vorgesehenen Ablauf (Vorbesprechung, 23 Wochen Bearbeitungszeit, sechs Wochen Begutachtungszeit) noch im gewünschten Sommersemester beziehungsweise Wintersemester einzuhalten und die Prüfungsleistung abzuschließen.
- Voraussetzungen für die Erstellung einer Bachelorarbeit:
- die in der Prüfungsordnung genannten Bedingungen
- möglichst erfolgreiche Teilnahme am Modul „Unternehmensführung“
- Um ein Bachelorarbeitsthema zu erlangen, ist eine kurze schriftliche Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Januar bzw. 15. Juli) an der Professur einzureichen. Diese Bewerbung erstellen Sie auf dem angefügten Bewerbungsformular, das Sie unterschrieben persönlich zu den Sprechzeiten des Sekretariats, per Post oder als E-Mail-Anhang einreichen. Zusätzlich dazu benötigen wir Ihren Lebenslauf und eine aktuelle Notenübersicht. Anregungen für in Frage kommende Themengebiete und weitere Informationen finden Sie weiter unten. Die Bewerbung ist verbindlich. Sie werden zeitnah über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung vom Team der Professur informiert.
- Prinzipiell werden alle Bewerbungen berücksichtigt. Treten aufgrund sehr hoher Nachfrage Kapazitätsengpässe auf, werden die Studierenden gebeten, sich um Alternativen zu bemühen. Die derzeitige Betreuungskapazität für Bachelorarbeiten an der Professur Personalwirtschaftslehre beträgt zehn Studierende pro Semester.
- Die Festlegung des Themas sowie des Beginns der offiziellen Bearbeitungszeit erfolgt in Absprache mit der betreuenden Person vor dem formalen Antrag beim Prüfungsamt. Dabei werden in der Regel Themenvorschläge der Kandidatinnen und Kandidaten aufgenommen.
- Rücktrittsmöglichkeiten: Ein Rücktritt von der Bewerbung um eine Bachelorarbeit ist bis zu 4 Wochen nach dem oben genannten Starttermin bzw. gewünschten Termin möglich.
Nach der Bestätigung, dass Sie die Bachelorarbeit erstellen können, folgt:
- Vorbereitung: Bitte nehmen Sie entsprechend Ihrer persönlichen Zeitvorstellungen per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. In diesem diskutieren Sie Ihren Themenvorschlag und konkretisieren das weitere Vorgehen. Empfehlenswerterweise entwickeln Sie ein paar Alternativvorschläge für Ihr Thema, weil manche Themen an der Professur mehrfach belegt sind und wenig Spielraum für eine weitere umfassende Bearbeitung bieten. Weitere Konsultationen übernimmt ebenfalls Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer – entweder ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Frau Professor Föhr.
- Anmeldung: In Rücksprache mit der Sie betreuenden Person werden Sie Ihr Arbeitsthema bis zur Zielsetzung und den genauen Beginn der Bearbeitungszeit (23 Wochen) besprechen sowie eine ersten Grobgliederung entwickeln. Wenn Sie diese gemeinsam abgestimmt haben, reichen Sie das Formblatt im Sekretariat für Personalwirtschaftslehre unterschrieben ein, auf dem Frau Professorin Föhr bestätigt, dass Sie an der Professur bei der Erstellung Ihrer Bachelorarbeit betreut werden. Das Formblatt erhalten Sie auf den Webseiten des Studienbüros. Die Professur leitet das von Ihnen ausgefüllte Formblatt ans Studienbüro weiter. Sollten Sie Ihr Studium zum jeweiligen Semesterende abschließen wollen, ist die Anmeldung zwingend spätestens zum 1. März (Sommersemester) bzw. zum 1. September (Wintersemester) vorzunehmen.
- Erstellen der Bachelorarbeit: Gemäß Prüfungsordnung haben Sie 23 Wochen Zeit, Ihre Bachelorarbeit zu erstellen. Die offizielle Bearbeitungszeit beginnt ab dem von der Professur gemeldeten Termin. Die aktualisierten (bindenden) Hinweise zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten stehen an anderer Stelle auf dieser Inhaltsseite. Für weitere Fragen steht Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer gern in den Sprechzeiten oder zu vorab vereinbarten Terminen telefonisch oder ggf. persönlich zur Verfügung. Spätestens zum Abgabetermin reichen Sie Ihre Bachelorarbeit inklusive des dazu gehörigen Datensatzes und der ehrenwörtlichen Erklärung im Studienbüro ein – in elektronischer Form (vgl. Prüfungsordnung).
- Abschluss des Verfahrens: Die Bachelorarbeit wird von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer sowie von Frau Professor Föhr in der Regel innerhalb von 6 Wochen bewertet und das Gutachten an das Studienbüro geleitet. Ihre Note entnehmen Sie dann bitte dem AlmaWeb.
Die folgenden Themenvorschläge dienen der Orientierung bei der Suche nach einem Thema für eine Abschlussarbeit an der Professur Personalwirtschaftslehre und sind nicht als feststehende Titel zu verstehen. Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn Studierende sich selbst das Arbeitsgebiet für ihre Abschlussarbeit suchen. Dabei sollen die folgenden Titel unterstützen, es sind aber auch völlig eigenständig formulierte Themen möglich. Die finale Konkretisierung erfolgt bis zur Anmeldung der Abschlussarbeit (Formblatt II) gemeinsam mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer an der Professur.
Bereich „Allgemeine personalwirtschaftliche Fragestellungen“
- Outsourcing von Personalfunktionen – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Der Umgang mit Diversität am Arbeitsplatz – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Gleichstellung im Unternehmen – Befunde und personalwirtschaftliche Analysen
- Interkulturelles Management und zunehmende Globalisierung – Chancen und Herausforderungen für international agierende Organisationen
- Psychologische Verträge und deren Wirkungen im HRM
- Spieltheoretische Analysen der modernen Arbeitswelt
- Personalpolitik von international tätigen Unternehmen (z. B. Recruiting, Personalentwicklung, Entgelt)
- Nachhaltigkeit im Personalmanagement
- Künstliche Intelligenz in der Personalwirtschaft
- Digitalisierung im Personalmanagement
Bereich „Personalwirtschaftliche Instrumente“
- E-Recruiting – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Onboarding als Personalentwicklungs-Instrument – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Offshoring im HRM – Chancen, Herausforderungen und Grenzen
- Vergleich von E-Learning und Präsenz-Personalentwicklung aus personalwirtschaftlicher Perspektive
- Instrumente der Mitarbeiterbindung im HRM aus personalökonomischer Sicht
- Kurzarbeit als Instrument zur Vermeidung von Personalfreisetzung
Bereich „Arbeitsorganisation“
- Job-Sharing – Formen und Grenzen aus personalwirtschaftlicher Sicht
- Work-Life-Balance – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Home-Office als Möglichkeit der Arbeitsplatz- und/oder -zeitflexibilisierung
- Arbeitszeitreduzierung bei gleichem Entgelt – Befunde und personalwirtschaftliche Analyse
- Arbeitszeitflexibilisierung – Methoden und personalwirtschaftliche Analyse
- Ungeplante Vakanzzeiten – Ursachen und Lösungsmöglichkeiten
- Lebensarbeitszeitmodelle als Instrument zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes und zur Mitarbeiterbindung – Fallstudie und personalwirtschaftliche Analyse
- Vertrauensarbeitszeit im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung – Befunde und personalwirtschaftliche Analysen
- Vertrauensurlaub – Möglichkeiten und Grenzen in deutschen Unternehmen
- Relocation von Arbeitnehmenden - Chancen und Herausforderungen aus personalwirtschaftlicher Perspektive.
Bereich „Entgelt“
- Das Sozialleistungssystem in Deutschland – Entwicklung, Strukturen und personalpolitische Konsequenzen
- Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Altersversorgung aus personalwirtschaftlicher Sicht
Bereich „Personal- und Arbeitsmarktökonomik“
- Behinderung und dessen Präsenz in der empirischen Arbeitsmarktforschung
- Gender Pay Gap – Befunde, Analysen und personalwirtschaftliche Implikationen
- Bildungsrenditen in Deutschland – Entwicklungen und humankapitaltheoretische Analysen
- Bildungsrenditen im internationalen Vergleich – Befunde und personalökonomische Analysen
Masterarbeiten
- Es werden Masterarbeiten zu Themen der Personalwirtschaftslehre vergeben.
- Masterarbeiten werden in der Regel zu zwei Startterminen vergeben: zum 1. Februar für das Sommersemester und zum 1. August für das Wintersemester eines jeden Jahres. Die Bewerbungsfrist für den Start im Sommersemester endet am 15. Januar, für das Wintersemester am 15. Juli. Nur die rechtzeitige Bewerbung ermöglicht, den in der Prüfungsordnung vorgesehenen Ablauf (Vorbesprechung, 23 Wochen Bearbeitungszeit, sechs Wochen Begutachtungszeit) noch im gewünschten Sommersemester bzw. Wintersemester einzuhalten und die Prüfungsleistung abzuschließen.
- Voraussetzungen für die Erstellung einer Masterarbeit:
- die in der Prüfungsordnung genannten Bedingungen
- Empfohlen wird zusätzlich ein erfolgreicher Abschluss der Module „Personal- und Organisationsökonomik“, „Personalfunktionen“ und „Entgeltmanagement“.
- Um ein Masterarbeitsthema zu erlangen, ist eine kurze schriftliche Bewerbung bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Januar bzw. 15. Juli) an der Professur einzureichen. Diese Bewerbung erstellen Sie auf dem angefügten Bewerbungsformular, das Sie unterschrieben persönlich zu den Sprechzeiten des Sekretariats, per Post oder als E-Mail-Anhang einreichen. Zusätzlich dazu benötigen wir Ihren Lebenslauf und eine aktuelle Notenübersicht. Anregungen für in Frage kommende Themengebiete und weitere Informationen finden Sie weiter unten. Die Bewerbung ist verbindlich. Sie werden zeitnah über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung vom Team der Professur informiert.
- Prinzipiell werden alle Bewerbungen berücksichtigt. Treten aufgrund sehr hoher Nachfrage Kapazitätsengpässe auf, werden die Studierenden gebeten, sich um Alternativen zu bemühen. Die derzeitige Betreuungskapazität für Masterarbeiten an der Professur Personalwirtschaftslehre beträgt zehn Studierende pro Semester.
- Die Festlegung des Themas sowie des Beginns der offiziellen Bearbeitungszeit erfolgt in Absprache mit der Betreuerin bzw. mit dem Betreuer vor dem formalen Antrag beim Prüfungsamt. Dabei werden in der Regel Themenvorschläge der Kandidatinnen und Kandidaten aufgenommen.
- Rücktrittsmöglichkeiten: Ein Rücktritt von der Bewerbung um eine Masterarbeit ist bis zu 4 Wochen nach dem oben genannten Starttermin bzw. gewünschten Termin möglich.
Nach der Bestätigung, dass Sie die Masterarbeit erstellen können, folgt:
- Vorbereitung: Bitte nehmen Sie entsprechend Ihrer persönlichen Zeitvorstellungen per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer auf, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. In diesem diskutieren Sie Ihren Themenvorschlag und konkretisieren das weitere Vorgehen. Empfehlenswerterweise entwickeln Sie ein paar Alternativvorschläge für Ihr Thema, weil manche Themen an der Professur mehrfach belegt sind und wenig Spielraum für eine weitere umfassende Bearbeitung bieten. Weitere Konsultationen übernimmt ebenfalls Ihre betreuende Person – entweder ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in oder Frau Professor Föhr.
- Anmeldung: In Rücksprache mit der Sie betreuenden Person werden Sie Ihr Arbeitsthema bis zur Zielsetzung und den genauen Beginn der Bearbeitungszeit (23 Wochen) besprechen sowie eine ersten Grobgliederung entwickeln. Wenn Sie diese gemeinsam abgestimmt haben, reichen Sie das Formblatt im Sekretariat für Personalwirtschaftslehre unterschrieben ein, auf dem Frau Professorin Föhr bestätigt, dass Sie an der Professur bei der Erstellung Ihrer Bachelorarbeit betreut werden. Das Formblatt "Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Masterarbeit" erhalten Sie auf den Webseiten des Studienbüros. Die Professur leitet das von Ihnen ausgefüllte Formblatt ans Studienbüro weiter. Sollten Sie Ihr Studium zum jeweiligen Semesterende abschließen wollen, ist die Anmeldung zwingend spätestens zum 1. März (Sommersemester) bzw. zum 1. September (Wintersemester) vorzunehmen.
- Erstellen der Masterarbeit: Gemäß Prüfungsordnung haben Sie 23 Wochen Zeit, Ihre Masterarbeit zu erstellen. Die offizielle Bearbeitungszeit beginnt ab dem von der Professur gemeldeten Termin. Im Laufe des Semesters wird die Professur in Abhängigkeit der aktuellen Lage gemeinsame Masterarbeitskolloquien anbieten, in denen Sie Ihr Thema und Ihre Vorgehensweise (entsprechend des Reifegrads der Arbeit) vorstellen und mit anderen Masterstudierenden diskutieren. Außerdem steht das Team für alle Fragen, wie etwa Formalia, zur Verfügung. Genaue Termine für die Kolloquien werden rechtzeitig per E-Mail bzw. im Internet bekannt gegeben. Die aktualisierten (bindenden) Hinweise zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten stehen jederzeit auf dieser Seite bereit. Für weitere Fragen steht Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer gern in den Sprechzeiten oder zu vorab vereinbarten Terminen telefonisch oder ggf. persönlich zur Verfügung. Spätestens zum oben genannten Abgabetermin reichen Sie Ihre Masterarbeit inklusive der ehrenwörtlichen Erklärung im Studienbüro ein – in zweifacher und gebundener Ausfertigung sowie in elektronischer Form (vgl. Prüfungsordnung).
- Abschluss des Verfahrens: Die Masterarbeit wird von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer sowie von Frau Professor Föhr in der Regel innerhalb von 6 Wochen bewertet und das Gutachten an das Studienbüro geleitet. Ihre Note entnehmen Sie dann bitte dem AlmaWeb.
Die folgenden Themenvorschläge dienen der Orientierung bei der Suche nach einem Thema für eine Abschlussarbeit an der Professur Personalwirtschaftslehre und sind nicht als feststehende Titel zu verstehen. Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn Studierende sich selbst das Arbeitsgebiet für ihre Abschlussarbeit suchen. Dabei sollen die folgenden Titel unterstützen, es sind aber auch völlig eigenständig formulierte Themen möglich. Die finale Konkretisierung erfolgt bis zur Anmeldung der Abschlussarbeit (Formblatt II) gemeinsam mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer an der Professur.
Bereich „Allgemeine personalwirtschaftliche Fragestellungen“
- Outsourcing von Personalfunktionen – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Der Umgang mit Diversität am Arbeitsplatz – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Gleichstellung im Unternehmen – Befunde und personalwirtschaftliche Analysen
- Interkulturelles Management und zunehmende Globalisierung – Chancen und Herausforderungen für international agierende Organisationen
- Psychologische Verträge und deren Wirkungen im HRM
- Spieltheoretische Analysen der modernen Arbeitswelt
- Personalpolitik von international tätigen Unternehmen (z. B. Recruiting, Personalentwicklung, Entgelt)
- Nachhaltigkeit im Personalmanagement
- Künstliche Intelligenz in der Personalwirtschaft
- Digitalisierung im Personalmanagement
Bereich „Personalwirtschaftliche Instrumente“
- E-Recruiting – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Onboarding als Personalentwicklungs-Instrument – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Offshoring im HRM – Chancen, Herausforderungen und Grenzen
- Vergleich von E-Learning und Präsenz-Personalentwicklung aus personalwirtschaftlicher Perspektive
- Instrumente der Mitarbeiterbindung im HRM aus personalökonomischer Sicht
- Kurzarbeit als Instrument zur Vermeidung von Personalfreisetzung
Bereich „Arbeitsorganisation“
- Job-Sharing – Formen und Grenzen aus personalwirtschaftlicher Sicht
- Work-Life-Balance – eine personalwirtschaftliche Analyse
- Home-Office als Möglichkeit der Arbeitsplatz- und/oder -zeitflexibilisierung
- Arbeitszeitreduzierung bei gleichem Entgelt – Befunde und personalwirtschaftliche Analyse
- Arbeitszeitflexibilisierung – Methoden und personalwirtschaftliche Analyse
- Ungeplante Vakanzzeiten – Ursachen und Lösungsmöglichkeiten
- Lebensarbeitszeitmodelle als Instrument zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes und zur Mitarbeiterbindung – Fallstudie und personalwirtschaftliche Analyse
- Vertrauensarbeitszeit im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung – Befunde und personalwirtschaftliche Analysen
- Vertrauensurlaub – Möglichkeiten und Grenzen in deutschen Unternehmen
- Relocation von Arbeitnehmenden - Chancen und Herausforderungen aus personalwirtschaftlicher Perspektive
Bereich „Entgelt“
- Das Sozialleistungssystem in Deutschland – Entwicklung, Strukturen und personalpolitische Konsequenzen
- Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Altersversorgung aus personalwirtschaftlicher Sicht
Bereich „Personal- und Arbeitsmarktökonomik“
- Behinderung und dessen Präsenz in der empirischen Arbeitsmarktforschung
- Gender Pay Gap – Befunde, Analysen und personalwirtschaftliche Implikationen
- Bildungsrenditen in Deutschland – Entwicklungen und humankapitaltheoretische Analysen
- Bildungsrenditen im internationalen Vergleich – Befunde und personalökonomische Analysen
Citavi-Zitationsstil
Angepasst an die Vorgaben unserer Professur gibt es bei Citavi einen Zitationsstil mit dem Titel „Universität Leipzig PWL“. Wir haben für Sie einen Leitfaden zur Installation des professureigenen Zitationsstils erstellt.
Bibliothek der Professur Personalwirtschaftslehre
Im Rahmen der Masterseminare und zum Schreiben Ihrer Abschlussarbeit haben Sie die Möglichkeit, ergänzend zum Angebot der Universitätsbibliothek, Werke mit personalwirtschaftlichem Bezug bei uns am Lehrstuhl zu entleihen.
Bei Bedarf schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Bitte beachten Sie eventuelle Änderungen unter den aktuellen Ankündigungen auf unserer Startseite.
§1 Ausleihe
Bei jeder Ausleihe ist der Studierendenausweis vorzulegen. Dabei erfolgt eine Aufnahme in die Benutzerdatei der Professurbibliothek.
§2 Literatursuche
Die Professurbibliothek verfügt über eine Bücherkartei, in der alle vorhandenen Bücher und Zeitschriften erfasst sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die studentische Hilfskraft.
§3 Ausleihfristen
Grundsätzlich können alle vorhandenen Werke ausgeliehen werden. Dabei gelten folgende Fristen:
- Bücher und Zeitschriften 1 Woche
- Kopierausleihe (mit einem roten Punkt gekennzeichnet) 1 Tag
Literatur im Rahmen der Seminare nach Absprache.
§4 Überschreiten der Leihfrist
Erfolgt die Rückgabe der entliehenen Bücher oder Zeitschriften nicht fristgemäß, wird bei Überschreitung der Frist um:
- mehr als einen Tag (Kopierausleihe)
- mehr als zwei Tage (Ausleihfrist eine Woche)
eine sechsmonatige Ausleihsperre verhängt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist nach Absprache verlängert werden.
§5 Zustand der Bücher
Die Bücher und Zeitschriften sind in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben. Bei Verlust ist der entsprechende Wert zu ersetzen.